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   BVerwG, 29.03.1995 - 11 B 21.95   

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https://dejure.org/1995,769
BVerwG, 29.03.1995 - 11 B 21.95 (https://dejure.org/1995,769)
BVerwG, Entscheidung vom 29.03.1995 - 11 B 21.95 (https://dejure.org/1995,769)
BVerwG, Entscheidung vom 29. März 1995 - 11 B 21.95 (https://dejure.org/1995,769)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Entschädigung nach dem Flurbereinigungsgesetz - Unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (119)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.01.1988 - 7 CB 81.87

    Darlegungslast - Beweisantrag - Mangelnde Substantiierung - Entkräftete

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1995 - 11 B 21.95
    Unsubstantiiert sind nicht nur Beweisanträge, die das Beweisthema nicht hinreichend konkretisieren, sondern auch Beweisanträge, die dazu dienen sollen, unsubstantiierte Behauptungen zu stützen, etwa solche, die erkennbar ohne jede tatsächliche Grundlage erhoben worden sind (vgl. BVerwG, Beschluß vom 25. Januar 1988 - BVerwG 7 CB 81.87 - NJW 1988, 1746 [BVerwG 25.01.1988 - 7 CB 81/87]).

    Einer erkennbar "aus der Luft gegriffenen" und ohne Auseinandersetzung mit Gegenargumenten "ins Blaue hinein" aufrechterhaltenen Behauptung braucht das Gericht jedoch nicht nachzugehen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 25. Januar 1988 a.a.O.).

  • BVerwG, 05.10.1990 - 4 B 249.89

    Verwaltungsrechtliche Prüfung des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1995 - 11 B 21.95
    Einem Prozeßbeteiligten ist es nicht erlaubt, unter formalem Beweisantritt Behauptungen aufzustellen, deren Wahrheitsgehalt nicht eine gewisse Wahrscheinlichkeit für sich haben könnte (vgl. BVerwG, Beschluß vom 5. Oktober 1990 - BVerwG 4 B 249.89 - Buchholz 442.40 § 9 LuftVG Nr. 6, S. 17).
  • BVerwG, 29.07.1980 - 4 B 218.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Öffentlich-rechtlicher

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1995 - 11 B 21.95
    Beweisermittlungs- oder -ausforschungsanträgen, die so unbestimmt sind, daß im Grunde erst die Beweisaufnahme selbst die entscheidungserheblichen Tatsachen und Behauptungen aufdecken könnte, brauchen dem Gericht eine Beweisaufnahme nicht nahezulegen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 29. Juli 1980 - BVerwG 4 B 218.79 - Buchholz 445.4 § 8 WHG Nr. 9, S. 4).
  • BVerwG, 11.04.1991 - 3 C 73.89

    Begriff des Waldes - Weidecharakter einer Fläche - Waldcharakter einer Fläche -

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1995 - 11 B 21.95
    Mit dieser Aufklärungsrüge können die Kläger nicht durchdringen, unter Berücksichtigung des Akteninhalts kann nicht davon ausgegangen werden, daß das § 86 Abs. 1 VwGO zu entnehmende Verbot einer vorweggenommenen Beweiswürdigung (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. April 1991 - BVerwG 3 C 73.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 229; Beschluß vom 22. September 1992 - BVerwG 7 B 40.92. - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 71) vom Flurbereinigungsgericht mißachtet worden ist.
  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97

    Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf

    Zu Recht rügt die Klägerin eine unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung durch das Berufungsgericht und damit eine Verletzung der Verpflichtung des Gerichts gemäß § 86 Abs. 1 in Verbindung mit § 125 Abs. 1 VwGO, den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 29. März 1995 - BVerwG 11 B 21.95 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 11.02.2009 - 2 A 7.06

    Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Beförderung; Verstoß gegen den

    Den in diesem Zusammenhang gestellten Hilfsanträgen zur Verwendung der im fraglichen Zeitraum beförderten Soldaten im Rahmen der militärischen Auslandsaufklärung war schon deswegen nicht nachzugehen, weil greifbare Anhaltspunkte für die Behauptung des Klägers, die Soldaten könnten außerhalb des Rahmens der militärischen Auslandsaufklärung verwendet worden sein, weder vorgetragen noch ersichtlich sind; derartige Beweisermittlungs- oder -ausforschungsanträge lösen keine Pflicht des Gerichts zur Beweiserhebung aus (Beschluss vom 29. März 1995 - BVerwG 11 B 21.95 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 266 m.w.N.).
  • BVerwG, 31.07.2012 - 4 A 5000.10

    Luftrechtliche Planfeststellung; Wiedereinsetzung; Klagefrist; Zustellfiktion;

    Unter formalem Beweisantritt aufgestellten Behauptungen, deren Wahrheitsgehalt nicht eine gewisse Wahrscheinlichkeit für sich haben könnte, braucht ein Gericht nicht nachzugehen (Beschlüsse vom 5. Oktober 1990 - BVerwG 4 B 249.89 - Buchholz 442.40 § 9 LuftVG Nr. 6 - juris Rn. 114 und vom 29. März 1995 - BVerwG 11 B 21.95 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 266 - juris Rn. 4; BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. Juni 1993 - 2 BvR 1815/92 - NVwZ 1994, 60 - juris Rn. 40).
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